Staatsschutzgesetz ist so was die der Andreas Gabalier der Sicherheitspolitik: Ohne Kontext oder im hübsch frisierten Kontext ist nichts dagegen zu sagen. Natürlich wollen wir Schutz vor Terroristen, natürlich muss es Mittel geben, gegen jene vorzugehen, die sich an keine sozialen Regeln halten (Moment mal, wenn betrifft das dann eigentlich aller?), und natürlich ist gegen ein bisschen Heimatkitsch nichts zu sagen. Beides sehr schlüssige Konzepte, beide wohl auch erfolgreich.
Verteter von Innenministerium, Verfassungsschutz und AK Vorrat diskutierten vergangene Woche auf Einladung des Neos Lab über das geplante Staatsschutzgesetz. Die Befürworter schafften es durchaus, ein vernünftiges Bild zu zeichnen und konzentrierten sich vor allem auf die juristischen Aspekte: Das Gesetz sei sauber, notwendig und im Rahmen aller in Österreich geltenden Rechtsgrundlagen. Der Verfassungsschutz habe überdies nur eine verschwindend kleine Gruppe von einigen hundert Leuten im Auge; von Massenüberwachung könne keine Rede sein.
So weit so gut; ich bezweifle die Rechtmäßigkeit nicht und kann das auch nicht beurteilen. Allerdings hatte auch die DDR ihre Rechtsordnung, innerhalb derer auch Schüsse an der Berliner Mauer im Rahmen waren. Und vielleicht erinnert man sich noch an den Eiertanz rund um die Frage, auch welcher rechtlichen Basis man jetzt Erich Honecker und seine Leute vor Gericht stellen könne (Es waren dann Menschenrechtsverletzungen, das Verfahren wurde aber passenderweise auf Grund von Honeckers Gesundheitszustand eingestellt; er wanderte nach Chile aus).
Die Rechtmäßigkeit ist aber zugleich auch das Problem: Das Staatsschutzgesetz bezieht sich auf Straftatbestände, die in anderen Gesetzen geregelt sind und setzt die weltanschauliche oder religiöse Motivation oben drauf, um manche Verbrechen von anderen zu unterscheiden. Vielleicht ist heute alles im Rahmen. Aber so wie ich das verstehe, können Änderungen in anderen Rechtsgrundlagen dann leicht dazu führen, dass das Staatsschutzgesetz dann plötzlich auch auf ganz andere Delikte angewendet werden kann. Es kommt eben darauf an, in wessen Händen so ein Gesetz dann liegt.
Und die Frage der Weltanschauung ist ja eine sehr dynamische. Ein Vertreter einer Regierungspartei (Jörg Haider) und ein Justizminister (Wolfgang Böhmdorfer) empfanden schließlich einmal Strafen für “Österreich-Vernaderer” als “sicherlich verfolgenswerte” Idee. Mit dem neuen Gesetzesentwurf würde sich das dann auch leicht zur Sache für den Staatsschutz machen lassen.
Deswegen Gabalier: Nichts gegen erfolgreiche Musiker und Lederhosen. Aber wenn sich die Idee von Heimat in den Facebookseiten von FPÖ-Politikern spiegelt (die Asylwerbern Smartphones neiden… – im Übrigen wäre das doch der beste Beweis dafür, dass das eben keine Höhlenmenschen sind, oder?), absurde Manderl-Weiberl-Konstruktionen strapaziert und auf Ausgrenzung setzt, dann ist das eben nicht meine.
Deshalb fällt es mir schwer, diese Entwicklung hinzunehmen. Peter Gridling, Vertreter des Verfassungsschutzes bei der Diskussion vergangene Woche, forderte “ein bisschen mehr Vertrauen”. Ihm persönlich würde ich ja durchaus vertrauen. Der politischen Entwicklung allerdings nicht. Und dazu braucht es keinen FPÖ-Kanzler. Eiertänze ohne Linie wie bei GmbH Zero, Nichtraucherschutz und Bankgeheimnis, umgelegt auf die Kernbereiche von Freiheit (die nun einmal vom Staatsschutzgesetz betroffen sind), reichen mir da schon.
Nur noch eine Notiz am Rande: Ich möchte echt gern mal Argumente und Beispiele für das Staatsschutzgesetz hören, die sich nicht auf radikalen Islamismus stützen.