Publishingmodelle #4: Crowdfunding und das Recht

Die meisten der Publishingmodelle bisher hatten in irgendeiner Form mit Crowdfunding zu tun. Und: Sie waren nicht aus dem deutschsprachigen Raum. Das hat seine Gründe. Vor allem in Österreich ist die Rechtslage rund um Crowdsourcing dermaßen restriktiv, dass projektbezogenes Crowdfunding praktisch unmöglich ist. – Ohne Banklizenz geht nichts.

Crowdfunding

Das Entgegennehmen von Geldeinlagen, für die keine Produkte oder Dienstleistungen ausgeliefert werden, sondern die erst einmal gesammelt und verwahrt werden, wird also gleich behandelt wie ein Sparbuch. Das ist lustig, vor allem, weil die Einlagegarantien um einiges sicherer sind als die einer Bank – wenn das Projekt nichts wird, die Finanzierungsgrenze nicht erreicht wird, dann wird das Geld nic in Anspruch genommen. Auch die Renditeerwartungen sind vorhersehbarer: Es wird das Projekt geben – oder eben nicht, wenn die Finanzierung nicht erreicht wurde. Und Transparenz – was passiert eigentlich mit meinem Geld? – ist etwas, worum sich Banken gerade erst bemühen.

Dass Crowdfunding zur Unternehmensfinanzierung praktisch ausgeschlossen ist, musste GEA-Chef Heini Staudinger unter großem Aufsehen zur Kenntnis nehmen. Meine naive Annahme, dass die Sachlage bei einem auf Crowdfunding basierenden Verlag anders sein müsste, wurde auch schon beim ersten Nachfragen zunichte gemacht. Ernst Brandl, Anwalt in der Kanzlei Brandl & Talos: “Die Einschränkungen gelten in diesem Fall genauso.” Das heisst: Crowdfunding an sich nur mit Banklizenz, Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn die durch die Einlagen entstehende Rechtskonstruktion irgendein Joint Venture-Beteiligungsmodell ergibt.
Nachdem, wie letzte Woche hier zu lesen war, Buchprojekte wie Startups behandelt werden sollen, spornt mich das an. Es rotiert auf jeden Fall…

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