Unbefleckte Trojaner-Empfängnis

Unbefleckte Trojaner-Empfängnis

Die Diskussion um den Staatstrojaner und digitale Überwachung vermittelt den Eindruck: Grundrechte sind Auslegungssache und technisches Verständnis ist nicht so wichtig...
Die Diskussion um den Staatstrojaner und digitale Überwachung vermittelt den Eindruck: Grundrechte sind Auslegungssache und technisches Verständnis ist nicht so wichtig… 
“Wir wissen nicht, wie das funktionieren soll, aber wir werden uns selbstverständlich an alle Vorschriften halten. Bis wir sie ändern“ – so oder ähnlich lässt sich die Substanz der Staatstrojaner-Pläne des Justizministeriums zusammenfassen, je nachdem, welche Kritikpunkte man ernst nehmen möchte.
Gestern ist die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf zu den neuesten Überwachungsmaßnahmen zu Ende gegangen. 41 Stellungnahmen von Juristen, Datenschutzexperten und Informatikern fallen sehr unterschiedlich aus. Zwei Dinge fallen dabei besonders auf.

Neues Berufsbild Undercover-Trojaner-Installateur_in

Die Spionagesoftware soll, so versichert der Justizminister, nicht einfach remote auf den zu überwachenden Geräten installiert werden, sondern nur durch physische Installation. Eben um sicherstellen zu können, dass der Einsatz der Überwachungsmaßnahmen auch gezielt kontrolliert und einem realen Durchsuchungsanordnung gleichgesetzt werden kann – und um Verwechslungen auszuschließen.
Das verspricht viele spannende Momente. Schwerkriminelle Terroristen und Mafia-Mitarbeiter, gegen die sich diese Überwachungsmaßnahme laut Gesetzestext richtet, werden ihre zur kriminellen Kommunikation verwendeten Computer kaum unbeaufsichtigt und ohne passwort- oder sonstigen Schutz lassen. Vielleicht verwenden sie gemeinerweise auch so neumodische praktisch schnittstellenfreie Hardware, in die man nicht einfach Disketten reinschieben kann. Oder noch gemeiner: Sie verwenden mobile Geräte, die sie bei sich tragen und nachts dann auch noch als Wecker neben dem Bett liegen haben. – Ich sehe neue Generationen von StaatsschutzmitarbeiterInnen zwischen Vamp und Callboy mit Taschendieb-Qualifikationen vor mir, die sich darauf spezialisieren, unbemerkt Smartphones aus Hand- und Hosentaschen zu klauen und sekundenschnell den Trojaner zu installieren.
Diesen Punkt greifen viele Stellungnahmen auf. Staatsanwälte treten für die Zulassung der Remote-Installation ein, Rechtswissenschaftler bemängeln, dass der Gesetzestext diese Installationsform (im Gegensatz zu den Ankündigungen des Justizministers) gar nicht ausschliesst, andere sehen darin ein Beispiel für allgemeine Schwächen des Entwurfs. Die Fakultät für Informatik der TU Wien bezweifelt in ihrer Stellungnahme überhaupt, dass die Installation von Schadsoftware grundsätzlich wie vorgesehen möglich ist. Die Software müsste offene Sicherheitslücken ausnützen, solche Software wird allerdings nur auf einem eigenen (Schwarz)Markt gehandelt. Mit dem Kauf solcher Software würde also höchstwahrscheinlich in eine jenseits der Legalität operierende Hacker-Szene investiert.
Marielouise Gregory, Leiterin der Rechtsabteilung der Telekom Austria, bezweifelt in ihrer Stellungnahme ebenfalls, dass die geplante Vorgangsweise praktikabel ist und schließt ganz pragmatisch mit dem Hinweis, dass „A1 als Betreiber weder in der Lage ist noch es gutheißen würde, bei der Installation von Überwachungsprogrammen eine Hilfe leisten zu müssen.”

Wir wissen nicht, was Grundrechte sind

Betrachtet man nur die Stellungnahmen von Juristen und Behörden und lässt Datenschützer oder Techniker außen vor, dann ergibt sich immer noch ein äußerst unterschiedliches Bild.
Keine Probleme mit Grundrechten oder Verhältnismäßigkeit sehen:
  • Oberstaatsanwaltschaft Graz
  • Oberster Gerichtshof
  • Oberlandesgericht Wien
  • Oberlandesgericht Graz
  • Landesgericht Klagenfurt
  • Vereinigung der Staatsanwälte.
Klärungs- und Abgrenzungsbedarf sehen:
  • Richtervereinigung
  • Rechtsanwälte
  • Mitarbeiter des Instituts für Strafrecht und Kriminologie
  • der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts
Die Juristen sind sich also juristisch uneinig. Gut. Ich weiß aber nicht ganz, was ich davon halten soll, wenn etwa das Landesgericht Klagenfurt seine „ausdrücklich begrüßende“ Stellungnahme folgendermaßen abschließt: “In (sic) den vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in seiner Stellungnahme vom 12. April 2016 (siehe info@akvorrat.at) (sic) geäußerten technischen Bedenken kann mangels entsprechender Expertise nicht Stellung genommen werden.”
Der erwähnte AK Vorrat sieht im übrigen einen „unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff“ in dem Gesetzesentwurf.
Trotz allem soll das Gesetz im Mai noch beschlossen werden.
Michael Hafner

Michael Hafner

Technologiehistoriker, Comic-Verleger, Datenanalyst

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